Willkommen an der Alfred-Delp-Schule
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsgeschehen aufgrund der Pandemie
Organisationsplan vom 01.03.-01.04.2021
aktueller Hygieneplan der Alfred-Delp-Schule
Hygieneplan der Fachschaft Sport der ADS
Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4 zum Hygieneplan 7.0
Schreiben des Kultusministers vom 11. Februar 2021
Hiflsangebote in schwierigen Situationen
Angebote der Alfred-Delp-Schule
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
seit dem 22.02.2021 hat das HKM für die beiden Jahrgangsstufen Q2 und Q4 die Rückkehr zum Präsenzunterricht ermöglicht. Das HKM sieht weiterhin vor, dass der Präsenzunterricht phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden kann, wenn die räumliche Situation dies erfordert und ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird.
Aufgrund der notwendigen Aufteilung der meisten Lerngruppen in zwei Klassenräume ist es nicht möglich, beide Jahrgangsstufen vollständig in Präsenz zu unterrichten. Somit ist es erforderlich, dass an der Alfred-Delp-Schule phasenweise Distanzunterricht durchgeführt wird. Eine Befragung in Q2 und Q4 hat ergeben, dass sich über 90% der Schüler*innen der Q4 und über 80% der Schüler*innen in Q2 wünschen, in das Wechselmodell (eine Woche Präsenz-, eine Woche Distanzunterricht) überzugehen. Die Schüler*innen sollten bei ihrer Wahl vor allem ihren persönlichen Lernerfolg in den verschiedenen Modellen, aber auch ihr persönliches Gefühl zum Ansteckungsrisiko berücksichtigen. Dieser Einschätzung der Schüler*innen schließen sich der Personalrat der Lehrkräfte und die Schulleitung an.
Beide Jahrgangsstufen werden deshalb ab Montag, 01.03.2021 im Wechselmodell unterrichtet. Für beide Jahrgangsstufen gilt, dass Klausuren von beiden Teilgruppen zeitgleich in verschiedenen Räumen in Präsenzform geschrieben werden. Die Jahrgangsstufe Q4 kehrt in der letzten Woche vor den Osterferien in vollständigen Präsenzunterricht zurück. Die Einführungsphase bleibt bis auf weiteres im Distanzunterricht.
Schüler*innen aus Q2 oder Q4, die abweichend von dieser Regelung, ab Montag, 01.03.2021 durchgehend in der Schule unterrichtet werden wollen, melden sich bis Freitag, 26.02.2021, 13:00 Uhr per E-Mail bei Herrn Müller (a.mueller(at)ads-dieburg.de). Diese Schülerinnen und Schüler können in ihrer Distanzwoche trotzdem zur Schule kommen, um in einem Unterrichtsraum selbstständig zu arbeiten. Die jeweiligen Lehrkräfte werden dann in einer Doppelstunde ein- oder zweimal nach den Schüler*innen schauen und offene Fragen klären.
Die im Organisationsplan angegebenen Regelungen gelten ab Montag, 01.03.2021 bis zum Beginn der Osterferien.
A. Müller
stellv. Schulleiter
(Stand 25.02.2021 - 13:00 Uhr)
Hessenweite allgemeine Regelungen im Unterricht:
- Mund-/Nasenbedeckungen sind auch im Unterricht sowohl von Schüler*innen als auch von Lehrkräften/weiterem Personal zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Unterricht einzuhalten. Die Lerngruppen sind im Bedarfsfall entsprechend zu teilen.
- Sport ist ausschließlich kontaktlos und im Freien durchzuführen. Der Abstand von 1,5 m ist zwingend, da Mund-Nasenbedeckung im Sport unzumutbar ist. Ausgenommen hiervon sind prüfungsrelevante Kurse im Fach Sport. Sollte aus prüfungsrelevanter Sicht ein Sportunterricht in geschlossenen Räumen erforderlich sein, so sind die Hygienebestimmungen (Abstand, Raumlüftung, Kontaktlosigkeit) umfassend zu beachten.“
- Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht.
Veröffentlichungen des Hessischen Kultusministeriums, der Alfred-Delp-Schule und weiterer Stellen zur Corona-Situation:
Elternbrief des Kultusministers vom 21.01.2021
zentrale Punkte zur Organisation des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien
Hygieneplan 6.0 des hessischen Kultusministeriums
Hygieneplan der ADS gültig ab 01.12.2020 bis auf Weiteres
Merkblatt zu Isolierung und Quarantäne - Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
COVID-19: Tipps für Eltern - Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Vorsorgliche Maßnahmen bei COVID-19-Fällen
Für die gymnasiale Oberstufe gilt im Fall positiv getesteter Lehrkräfte oder positiv getesteter Schüler*innen unter der Voraussetzung, dass die Einhaltung von
- 1,5 Meter Mindestabstand
- Mund-Nasenbedeckung und
- regelmäßige Durchlüftung des Raumes
gewährleistet werden kann Folgendes:
- Die positiv getestete Person ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des Testergebnisses auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben.
-
Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes positiv auf COVID-19 getestet sind oder Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.
- In Zweifelsfällen empfiehlt es sich bis zu einer Klärung zunächst zuhause zu bleiben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Schulleitung telefonisch oder über die folgende Email-Adresse: corona(at)ads-dieburg.de
Die Alfred-Delp-Schule stellt sich vor
Wir sind ein Oberstufengymnasium in Dieburg in Südhessen und möchten uns Ihnen auf den vorliegenden Seiten vorstellen.
Wenn Sie sich allgemein über die Schule informieren möchten, sind Sie in diesem Menü "Informationen" richtig.
Informationen zu den einzelnen Fächern und unterrichtlichen Schwerpunkten finden Sie im Menü Unterricht.
Wenn Sie wissen wollen, was die ADS sonst noch zu bieten hat, schauen Sie im Menü Angebote vorbei.
Informationsmaterial:
- Präsentation vom Elternabend am 10.11.2020 zur Zulassung, zur Qualifikationsphase und zum Abitur
- Präsentation vom Informationstag über die Alfred-Delp-Schule
- Präsentation vom Inforamtionstag über den Aufbau der gymnasialen Oberstufe
- Vorstellungsfilm über die Alfred-Delp-Schule
Nachweis der Masernimpfung für neu aufgenommene Schüler*innen
Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Die für die Masern-Elimination zum Ziel gesetzte Impfquote von 95 % für die vollständige Impfung wird in Deutschland bisher nicht erreicht. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz erweitert die für die Schulen relevanten Vorschriften des Infektions-schutzgesetzes (IfSG).
also z. B. Schulen und Kindertageseinrichtungen, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.
Für neu in der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler muss seit 1. März 2020 der Nachweis der Masernimpfung nachgewiesen werden.
Daher bitten wir alle neuen Schüler*innen am ersten Schultag nach den Ferien, den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums:https://kultusministerium.hessen.de/masernschutz bzw. auf den folgenden Merkblättern.
Das Beratungsteam der ADS informiert: Schülerbrief
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