Wie in allen allgemeinbildenden hessischen Gymnasien ist auch an der Alfred-Delp-Schule Dieburg der Deutschunterricht bis zum Abitur ein Pflichtfach und ein Pflichtprüfungsfach, so dass man eine mündliche (GK) oder schriftliche (GK/LK) Abiturprüfung machen muss.

Die Inhalte des Unterrichts orientieren sich an dem hessischen Kerncurriculum für das Fach Deutsch an der Oberstufe.

Überblick über die Halbjahre

Halbjahr Kursthema
E1 Norm und Positionierung
E2 Konfrontation und Interaktion
Q1 Fiktion und Wirklichkeit
Q2 Sprache und Literatur in politisch-gesellschaftlichen Spannungsfeldern
Q3 Zwischen Tradition und Experiment, Krise und Neuanfang
Q4 Zeitgenössische Tendenzen und Debatten

Leistungsbewertung

Sowohl in der E-Phase als auch im Grund- und Leistungskurs der Qualifikationsphase sind pro Kurshalbjahr in der Regel zwei schriftliche Leistungsnachweise in Form einer Klausur zu erbringen. Klausuren können in der E- und Q-Phase aber auch durch Referate oder Präsentationen von Projekten ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrkraft.

Leistungserwartungen und -kriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres erläutert. Noten und Leistungszwischenstände werden in der Regel zwei Mal pro Halbjahr in persönlichen Gesprächen mit den Lernenden besprochen, Lernprozesse werden evaluiert. Individuelle Fördermaßnahmen können bei Bedarf besprochen werden.

Gesamtbewertung im Kurshalbjahr

Die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise werden mit denen im gleichen Zeitraum erbrachten mündlichen Leistungen 50:50 verrechnet.

LRS

Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Lese-Rechtschreib-Schwäche müssen zu Beginn der Sekundarstufe II einen Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz stellen. Die beschlossenen Fördermaßnahmen werden halbjährlich überprüft. Die jeweilige Deutschlehrkraft berät hierbei und schreibt den Förderplan.
Spätestens für die Abiturprüfung ist ein fachärztliches Attest notwendig. 
Sollte ein Antrag auf Abweichung(en) von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung, z.B. durch zeitweisen Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistungen, gestellt werden, muss bereits zu Beginn der E-Phase ein fachärztliches Attest vorgelegt werden. Atteste dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

Kontakt zum Fachsprecher

Sascha Maier
Mail: s.maier@ads-dieburg.de