PDF Drucken E-Mail
Spanisch Infos Anfänger
Neue Stundenverteilung ab dem Schuljahr 2014/2015

E-Phase: 6-stündiger Unterricht

Q1/Q2: 3-stündiger Unterricht

Q3/Q4.: 3-stündiger Unterricht



Informationen zur Belegung und Einbringpflicht des Fachs Spanisch



Spanisch als neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase


Fall 1:

Spanisch als dritte neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase.

(Die erste Fremdsprache wird beibehalten; die zweite wird nach der Mittelstufe abgewählt).


  • Spanisch gilt nun als eure zweite Fremdsprache und ist ein obligatorisches Fach. Ihr müsst es in der Einführungsphase und in allen Qualifikationsphasen belegen.
  • Wollt ihr die Noten (Punkte) aus Q1+2 ins Abitur einbringen, so müsst ihr mindestens einen Spanischkurs aus Q3+4 verpflichtend einbringen.
  • Spanisch als mündliches Prüfungsfach ist möglich.


Fall 2:

Spanisch als zweite neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase.

Neben der ersten Fremdsprache habt ihr keine weitere Fremdsprache gelernt (betrifft die Realschüler).


  • Spanisch als zweite Fremdsprache ist ein obligatorisches Fach.
  • Ihr müsst es in der Einführungsphase und in allen Qualifikationsphasen belegen.
  • Die Noten (Punkte) aus Q3+4 sind verpflichtend einzubringen.
  • Spanisch als mündliches Prüfungsfach ist möglich.

Allgemein gilt:

  • Ihr müsst eine in der Mittelstufe begonnene Fremdsprache in der Oberstufe bis zum Abitur belegen und alle Halbjahresergebnisse in der Qualifikationsphase ins Abitur einbringen.
  • Kein verpflichtend zu belegender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
  • Wenn ihr in der Qualifikationsphase keine zweite Naturwissenschaft oder Informatik betreibt, müssen zwei Halbjahresergebnisse einer weiteren Fremdsprache zusätzlich ins Abitur eingebracht werden.

 

Spanisch als Abiturprüfungsfach:

  • Wenn Spanisch ein Abiturprüfungsfach sein soll, müsst ihr alle Ergebnisse aus der Qualifikationsphase einbringen.