Neue Stundenverteilung ab dem Schuljahr 2014/2015
E-Phase: 6-stündiger Unterricht
Q1/Q2: 3-stündiger Unterricht
Q3/Q4.: 3-stündiger Unterricht
Informationen zur Belegung und Einbringpflicht des Fachs Spanisch
Spanisch als neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase
Fall 1:
Spanisch als dritte neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase.
(Die erste Fremdsprache wird beibehalten; die zweite wird nach der Mittelstufe abgewählt).
- Spanisch gilt nun als eure zweite Fremdsprache und ist ein obligatorisches Fach. Ihr müsst es in der Einführungsphase und in allen Qualifikationsphasen belegen.
- Wollt ihr die Noten (Punkte) aus Q1+2 ins Abitur einbringen, so müsst ihr mindestens einen Spanischkurs aus Q3+4 verpflichtend einbringen.
- Spanisch als mündliches Prüfungsfach ist möglich.
Fall 2:
Spanisch als zweite neu beginnende Fremdsprache in der Einführungsphase.
Neben der ersten Fremdsprache habt ihr keine weitere Fremdsprache gelernt (betrifft die Realschüler).
- Spanisch als zweite Fremdsprache ist ein obligatorisches Fach.
- Ihr müsst es in der Einführungsphase und in allen Qualifikationsphasen belegen.
- Die Noten (Punkte) aus Q3+4 sind verpflichtend einzubringen.
- Spanisch als mündliches Prüfungsfach ist möglich.
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Ihr müsst eine in der Mittelstufe begonnene Fremdsprache in der Oberstufe bis zum Abitur belegen und alle Halbjahresergebnisse in der Qualifikationsphase ins Abitur einbringen.
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Kein verpflichtend zu belegender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
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Wenn ihr in der Qualifikationsphase keine zweite Naturwissenschaft oder Informatik betreibt, müssen zwei Halbjahresergebnisse einer weiteren Fremdsprache zusätzlich ins Abitur eingebracht werden.
Spanisch als Abiturprüfungsfach: