Willkommen an der Alfred-Delp-Schule
ACHTUNG: Bitte schicken Sie die Informationen über eine Infektion mit SARS-CoV2 oder über die Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt immer auch an die Adresse corona(at)ads-dieburg.de.
Update 29.04.2022
Das Theater ist zurück
Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Theatersaal
Und noch mehr Kultur an der ADS: Schulkonzert am 02.06.
Update 16.03.2022
Update 24.02.2022
- aktuelle Quarantäneregelungen
- Ministerschreiben an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
Update 02.02.2022
- aktuelle Quarantäneregelungen
- Gültigkeit des Testhefts für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren
- Gültigkeit des Testhefts für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren
Die Alfred-Delp-Schule stellt sich vor
Wir sind ein Oberstufengymnasium in Dieburg in Südhessen und möchten uns Ihnen auf den vorliegenden Seiten vorstellen.
Wenn Sie sich allgemein über die Schule informieren möchten, sind Sie in diesem Menü "Informationen" richtig.
Informationen zu den einzelnen Fächern und unterrichtlichen Schwerpunkten finden Sie im Menü Unterricht.
Wenn Sie wissen wollen, was die ADS sonst noch zu bieten hat, schauen Sie im Menü Angebote vorbei.
Informationsmaterial:
- Präsentation vom Elternabend am 10.11.2020 zur Zulassung, zur Qualifikationsphase und zum Abitur
- Präsentation vom Informationstag über die Alfred-Delp-Schule
- Präsentation vom Informationstag über den Aufbau der gymnasialen Oberstufe
- Vorstellungsfilm über die Alfred-Delp-Schule
Nachweis der Masernimpfung für neu aufgenommene Schüler*innen
Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Die für die Masern-Elimination zum Ziel gesetzte Impfquote von 95 % für die vollständige Impfung wird in Deutschland bisher nicht erreicht. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz erweitert die für die Schulen relevanten Vorschriften des Infektions-schutzgesetzes (IfSG).
also z. B. Schulen und Kindertageseinrichtungen, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.
Für neu in der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler muss seit 1. März 2020 der Nachweis der Masernimpfung nachgewiesen werden.
Daher bitten wir alle neuen Schüler*innen am ersten Schultag nach den Ferien, den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums:https://kultusministerium.hessen.de/masernschutz bzw. auf den folgenden Merkblättern.
Das Beratungsteam der ADS informiert: Schülerbrief
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