Willkommen an der Alfred-Delp-Schule
Öffnungszeiten des Schulsekretariats während der Osterferien 2023
1. Ferienwoche: Montag bis Donnerstag (03.04. -06.04.23) 10.00 – 12.00 Uhr
2. Ferienwoche: Mittwoch, 12.03. und Donnerstag, 13.03.2023 10.00 – 12.00 Uhr
3. Ferienwoche: Verwaltung ist nicht besetzt
Bitte klingeln
ACHTUNG: Bitte schicken Sie die Informationen über eine Infektion mit SARS-CoV2 weiterhin an die Adresse corona(at)ads-dieburg.de.
Update 26.11.2022
Schreiben des Kultusministeriums zur Aufhebung der Isolationspflicht in Hessen
Konkrete Hinweise zur schulinternen Umsetzung der freiwilligen Absonderung, haben alle Schülerinnen und Schüler über das Nachrichtenmodul des Schulportals erhalten.
Schreiben des Landkreises zu Energieeinsparungen in Schulen
Mittagessen
Ab diesem Schuljahr wird es auch wieder die Möglichkeit geben, Mittagessen zu bestellen. Das Anmeldetool für das Mittagessen finden Sie auf der Website des Caterers.
Update 19.10.2022
- Ministerschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2022
Update 18.07.2022
- Ministerschreiben zum Schuljahresbeginn am 5. September 2022
Beachten Sie dabei bitte insbesondere folgende Passage:
Um den Schulbetrieb nach den Sommerferien gemeinsam mit Ihnen möglichst sicher zu gestalten, werden bis auf Weiteres nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette einzuhalten sein. Zudem beginnen wir vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene das neue Schuljahr 2022/2023 ab Montag, den 5. September 2022, mit zwei Präventionswochen und möchten den Schulgemeinden bereits vor dem ersten Schultag in den Sommerferien freiwillige Selbsttests anbieten:
- Allen Schülerinnen und Schülern werden von den Schulen vor den Sommerferien fünf Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten, um sich in den letzten Tagen der Sommerferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können. Die Bedeutung der freiwilligen Testung und den Wert, durch Teilnahme daran für die Schulgemeinde Verantwortung zu übernehmen, lege ich Ihnen besonders ans Herz. So kann die Schule auch nach den Ferien ein sicherer Ort des Lernens sein.
- Während der beiden Präventionswochen werden allen Schülerinnen und Schülern pro Woche drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
Update 29.04.2022
- Ministerschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 2. Mai 2022
Update 16.03.2022
- Ministerschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 20. März 2022
Update 24.02.2022
- aktuelle Quarantäneregelungen
- Ministerschreiben an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
Update 02.02.2022
- aktuelle Quarantäneregelungen
- Gültigkeit des Testhefts für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren
- Gültigkeit des Testhefts für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren
Die Alfred-Delp-Schule stellt sich vor
Wir sind ein Oberstufengymnasium in Dieburg in Südhessen und möchten uns Ihnen auf den vorliegenden Seiten vorstellen.
Wenn Sie sich allgemein über die Schule informieren möchten, sind Sie in diesem Menü "Informationen" richtig.
Informationen zu den einzelnen Fächern und unterrichtlichen Schwerpunkten finden Sie im Menü Unterricht.
Wenn Sie wissen wollen, was die ADS sonst noch zu bieten hat, schauen Sie im Menü Angebote vorbei.
Informationsmaterial:
- Präsentation vom Elternabend am 10.11.2020 zur Zulassung, zur Qualifikationsphase und zum Abitur
- Präsentation vom Informationstag über die Alfred-Delp-Schule
- Präsentation vom Informationstag über den Aufbau der gymnasialen Oberstufe
- Vorstellungsfilm über die Alfred-Delp-Schule
Nachweis der Masernimpfung für neu aufgenommene Schüler*innen
Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Die für die Masern-Elimination zum Ziel gesetzte Impfquote von 95 % für die vollständige Impfung wird in Deutschland bisher nicht erreicht. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz erweitert die für die Schulen relevanten Vorschriften des Infektions-schutzgesetzes (IfSG).
also z. B. Schulen und Kindertageseinrichtungen, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.
Für neu in der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler muss seit 1. März 2020 der Nachweis der Masernimpfung nachgewiesen werden.
Daher bitten wir alle neuen Schüler*innen am ersten Schultag nach den Ferien, den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums:https://kultusministerium.hessen.de/masernschutz bzw. auf den folgenden Merkblättern.
Das Beratungsteam der ADS informiert: Schülerbrief
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