Willkommen an der Alfred-Delp-Schule
Informationen zum Schuljahresbeginn 2022/2023
Für Schülerinnen und Schüler der neuen Einführungsphase (E-Phase) beginnt der Unterricht im Schuljahr 2022/23 am Montag, 05.09.2022, um 7:45 Uhr. An diesem Tag findet ausschließlich Unterricht bei den Tutorinnen und Tutoren statt.
Für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase (Q1 und Q3) findet an diesem Tag ab 08:30 Uhr Tutorenunterricht statt.
Für alle Schülerinnen und Schüler endet der erste Schultag um 12:00 Uhr.
Ab Dienstag, 06.09.2022 findet für alle Jahrgangsstufen der Unterricht nach aktuellem Stundenplan statt.
Die Einteilung der Stammgruppen (Klassen in der E-Phase) und der Tutorien in Q1 hängt ab Donnerstag, 01.09.2022 am Nebeneingang der ADS (Eingang Richtung Landrat-Gruber-Schule) aus. Dort finden Sie auch den Raumplan für den ersten Schultag.
Die Pläne für die Q1 und Q3 sind ab 01.09.2022 auch im Schulportal einsehbar.
Öffnungszeiten des Sekretariats in den Sommerferien:
1. Ferienwoche
Montag - Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
6. Ferienwoche
Montag - Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte klingeln Sie am Eingang zwischen der Alfred-Delp-Schule und der Landrat-Gruber-Schule.
ACHTUNG: Bitte schicken Sie die Informationen über eine Infektion mit SARS-CoV2 oder über die Anordnung einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt immer auch an die Adresse corona(at)ads-dieburg.de.
Update 18.07.2022
Beachten Sie dabei bitte insbesondere folgende Passage:
Um den Schulbetrieb nach den Sommerferien gemeinsam mit Ihnen möglichst sicher zu gestalten, werden bis auf Weiteres nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette einzuhalten sein. Zudem beginnen wir vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene das neue Schuljahr 2022/2023 ab Montag, den 5. September 2022, mit zwei Präventionswochen und möchten den Schulgemeinden bereits vor dem ersten Schultag in den Sommerferien freiwillige Selbsttests anbieten:
- Allen Schülerinnen und Schülern werden von den Schulen vor den Sommerferien fünf Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten, um sich in den letzten Tagen der Sommerferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können. Die Bedeutung der freiwilligen Testung und den Wert, durch Teilnahme daran für die Schulgemeinde Verantwortung zu übernehmen, lege ich Ihnen besonders ans Herz. So kann die Schule auch nach den Ferien ein sicherer Ort des Lernens sein.
- Während der beiden Präventionswochen werden allen Schülerinnen und Schülern pro Woche drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
Update 29.04.2022
Update 16.03.2022
Update 24.02.2022
- aktuelle Quarantäneregelungen
- Ministerschreiben an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
Update 02.02.2022
- aktuelle Quarantäneregelungen
- Gültigkeit des Testhefts für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren
- Gültigkeit des Testhefts für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren
Die Alfred-Delp-Schule stellt sich vor
Wir sind ein Oberstufengymnasium in Dieburg in Südhessen und möchten uns Ihnen auf den vorliegenden Seiten vorstellen.
Wenn Sie sich allgemein über die Schule informieren möchten, sind Sie in diesem Menü "Informationen" richtig.
Informationen zu den einzelnen Fächern und unterrichtlichen Schwerpunkten finden Sie im Menü Unterricht.
Wenn Sie wissen wollen, was die ADS sonst noch zu bieten hat, schauen Sie im Menü Angebote vorbei.
Informationsmaterial:
- Präsentation vom Elternabend am 10.11.2020 zur Zulassung, zur Qualifikationsphase und zum Abitur
- Präsentation vom Informationstag über die Alfred-Delp-Schule
- Präsentation vom Informationstag über den Aufbau der gymnasialen Oberstufe
- Vorstellungsfilm über die Alfred-Delp-Schule
Nachweis der Masernimpfung für neu aufgenommene Schüler*innen
Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Die für die Masern-Elimination zum Ziel gesetzte Impfquote von 95 % für die vollständige Impfung wird in Deutschland bisher nicht erreicht. Deshalb hat der Deutsche Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz erweitert die für die Schulen relevanten Vorschriften des Infektions-schutzgesetzes (IfSG).
also z. B. Schulen und Kindertageseinrichtungen, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.
Für neu in der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler muss seit 1. März 2020 der Nachweis der Masernimpfung nachgewiesen werden.
Daher bitten wir alle neuen Schüler*innen am ersten Schultag nach den Ferien, den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums:https://kultusministerium.hessen.de/masernschutz bzw. auf den folgenden Merkblättern.
Das Beratungsteam der ADS informiert: Schülerbrief
|
|||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
<< Start < Zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Weiter > Ende >> |
|||||||||||||||||
Seite 6 von 49 |